Zusammen mit den Akkreditierungskriterien bilden die IFOAM Basisstandards (IBS) die Richtlinien der IFOAM.
Sie sind die Grundlage der ökologischen Bewegung. Demokratisch legitimiert und international anerkannt spiegeln sie den aktuellen Stand der ökologischen Produktions- und Verarbeitungsmethoden wieder.
Die Standards sind nicht für alle Zeit festgeschrieben, sondern fortlaufend in Überarbeitung,
um die Entwicklungen der ökologischen Verfahren weltweit angemessen berücksichtigen zu können.
Bei den IBS handelt es sich gewissermaßen um Standards für Standards. Sie stellen einen weltweiten Orientierungsrahmen für Zertifizierer und andere Standards setzende Organisationen zur Verfügung, den diese für die Entwicklung ihrer eigenen Standards und die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten nutzen können.
Die IFOAM Akkreditierungskriterien (IAC) liefern Handlungsanforderungen für die Vergabe ökologischer Zertifikate durch die Zertifizierer. Basierend auf der internationalen ISO Norm für Zertifizierer (ISO 65) wurden die IAC um spezifische Kapitel ergänzt, um den Besonderheiten der Zertifizierung von ökologischen Anbau- und Verarbeitungsweisen in der Landwirtschaft gerecht zu werden.
Die IAC und die IBS sind das Regelwerk für Zertifizierer, die von der IFOAM im Rahmen der Akkreditierung anerkannt werden wollen. Die Einhaltung der IAC und IBS ist die Grundlage für die Anerkennung (Akkreditierung) als Zertifizierer durch die IFOAM. IFOAM Akkreditierung wird Zertifizierern angeboten, die in ihrem Zertifizierungsverfahren mindestens die IBS berücksichtigen. Außerdem muss der Zertifizierer die Einhaltung der IAC nachweisen können. Die Richtlinien, ihre Interpretationen und Weiterentwicklung aufgrund kurzfristiger Änderungen können in der Rubrik „Norms Documents Library“ auf der englischsprachigen Website eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit der IFOAM- Akkreditierung können Fragen bezüglich der Vorgaben der IBS und der IAC aufkommen. Hierfür wurden von der IFOAM Verfahren für die Interpretation der Richtlinien entwickelt. Diese Verfahren sowie die bisherigen Interpretationen der Richtlinien können ebenfalls unter dem Menüpunkt „Norms Documents Library“ heruntergeladen werden.
Gelegentlich können äußere Umstände den regulären Ablauf der Überarbeitung der Richtlinien beeinflussen. Dies kann dazu führen, dass Teile der Richtlinien zwischen den üblichen Abständen der Überarbeitung geändert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Norms Documents Library“ auf der englischsprachigen Website.
Da es sich bei der Entwicklung der IFOAM Richtlinien um einen fortlaufenden Prozess handelt, werden sie periodisch von der IFOAM in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und anderen Interessenvertretern überarbeitet und erweitert. Die Änderungen können unter „IBS Revision Section“ auf der englischsprachigen Website nachvollzogen werden.
Die fortlaufende Bearbeitung der IFOAM Basisstandards führt dazu, neue Bereiche des Ökolandbaus zu definieren, die ebenfalls weiter bearbeitet werden, aber noch nicht zu den offiziellen IFOAM Basisstandards gehören (z.B. Aquakultur, Textilverarbeitung). Auch diese „vorläufigen Standards“ sollen zu offiziellen Standards weiter entwickelt werden und bei der Entwicklung von regionalen Anpassungen von Standards helfen. Ihre Einhaltung wäre wünschenswert, ist aber nicht verpflichtend. Diese Entwicklungen können in der „Draft Standards Section“ auf der englischsprachigen Website abgerufen werden.