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Das Recht der Bioprodukte 2010 | |
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Training course: Das Recht der Bioprodukte 2010 Place: Frankfurt am Main, Ökohaus Ka Eins, Kasseler Straße 1a (S-Bahnstation Westbahnhof), Germany Training language: German Dates: Donnerstag, 25. November 2010, 10.00 bis 16.30 Uhr Duration: same as above Teilnahmebeitrag: € 260 (zzgl. Mehrwertsteuer). Anmeldung bitte an hps@hpslex.de oder per Telefax an 0049/(0)761/702520. Bitte sehen Sie den Anmeldetext unten. Funding: keine Target groups and admission requirements: Der Lehrgang wendet sich an die Geschäftsleitungen und Mitarbeiter Lebensmittel- und Handelsunternehmen, an die Mitarbeiter der Ökokontrollstellen und Behörden, an Berater, die Ökolandbauverbände und die interessierten Fachkreise. Weitere Informationen: Der eintägige Lehrgang führt in die neuesten Entwicklungen des Rechts der Bioprodukte ein. Praxisbeispiele, insbesondere solche, welche die Teilnehmer aus ihrer Praxis vorab übermitteln, werden erarbeitet. Schwerpunkt ist das Recht der Bioprodukte und –kontrolle, ergänzt durch Fragen des allgemeinen Lebensmittel- und Wettbewerbsrechts, wie sie für Biopraktiker besonders wichtig sind. Was sollten Sie von Ihrem Handelspartner Vertriebspartner wissen, wenn es um Bioprodukte geht? Wen sollten Sie fragen und was sollten Sie nachsehenprüfen? Was schreiben Sie in Ihre Einkaufsbedingungen? Was sollten Sie für Ihre internationalen Kaufgeschäft vereinbaren? Wer muss beim ProduktRrückruf wem welchen Schaden ersetzen? Wo liegen die Unterschiede Besonderheiten der Regelungen und des Vorgehens bei Genspuren, Pestizidwerten, unerlaubten Zutaten, Kontrolllücken? Weshalb und mit welchen praktischen Folgen schreibt Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 die Beachtung der Verhältnismäßigkeit vor? Was gilt jetzt aktuell für das Verhältnis der Unternehmen, der Öko-Kontrollstellen und der deutschen Länderbehörden? Was Welche Entscheidungen haben die Gerichte kassiert, und worüber wird noch gestritten? Ist das ein Ökozertifikat tatsächlich kein Verwaltungsakt oder nicht? Welche Bedeutung kommt ihm zu und auch sonst von geringer Bedeutung? Das EU-Öko-Logo ist Pflicht: Was kann in welcheFirstst noch aufgebraucht werden? Warum trifft bis 2012 zu, dass auch neue Verpackungsgestaltungen neu gedruckt und verwendet werden dürfen, wenn sie das EU-Öko-Logo nicht enthalten? Welche Regeln gibt esgelten für Bioprodukte, die vollständigin Drittländern vollständig produziert werden? und wWas gilt für Bioprodukte, die Zutaten aus Drittstaaten enthalten? Führen wesentliche Zutaten aus Drittländern zum Wegfall der EU-Bio-Logopflicht? Wie muss das Logo abufgedruckt werden? Hat das Grafikhandbuch der EU überhaupt keine Bedeutung? Gibt es gesetzliche Größen und Platzierungsvorgaben? Was geschieht, wenn diese gesetzlichen Vorgaben nicht exakt eingehalten werden? Was müssen Sie erledigt haben, bevor Sie Bioprodukte vermarkten? Was gilt für den Import aus EU-Mitgliedstaaten? Wie funktioniert der Import aus Drittländern, wenn sdie Öko-Kontrollstelle bzw. der Zertifizierer nicht auf der Drittlandsliste stehensteht? Was gilt stattdessen für Indien, Israel, Japan, Schweiz und Neuseeland? Was geschieht rechtlich und was praktisch, wenn die EU-Kommission im Januar 2011 die Liste der global tätigen, gleichwertigen Öko-Kontrollstellen veröffentlicht? Und was, wenn dann die zweite Liste der Konformitäts-kKontrollstellen folgt? Was bedeutet die Zweimonatsfrist für abgelehnte Kontrollstellen und ihre Kontrollkunden? Was sind die Fallstricke für die ""Kontrollbescheinigung für die Einfuhr von Erzeugnissen aus Ökologischem Landbau".? Wer ist „Einführer" und wer „Erster Empfänger"? Was muss wer tun? Was prüfen die Zolldienststellen bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr? Wie funktionieren „Teil-Kontrollbescheinigungen"? Wie importieren Sie Mate, Stevia und Co. Als als Biolebensmittel? Was sind die Fallstricke bei der BLE-Vermarktungsermächtigung? Wer haftet wem, wenn sie widerrufen wird? Bleibt bei der Gentechnik-Kennzeichnung für konventionelle Produkte und dem Ausschluss der Gentechnik aus der Ökoproduktion alles beim Alten? Führt die Fütterung von Nutztieren in konventioneller Haltung mit GVO auch weiterhin nicht dazu, dass Milch, Fleisch oder Eier gekennzeichnet werden müssen? Bleiben Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, kennzeichnungsfrei? Was gilt für Bioprodukte? Und wasa für die Angabe „Ohne Gentechnik"? Was ist die künftige Strategie der Kommission bezüglich GVO? Was wird den Mitgliedstaaten freigestellt? Wie Macht Deutschland von der neuen Freiheit gebrauchWas folgt daraus für die Mitgliedstaaten, insbesondere für Deutschland? Was schlägt der Evaluierungsbericht der Kommission im Oktober 2010 vor.? Nutrition Claims und Health Claims für Bioprodukte: Was sind die aktuellen Konfliktpunkte? Welche Claims werden zugelassen? Was ist schon jetzt verboten? Wo stehen die Botanical Claims? Was ist hier bis wann unproblematisch? Die Verbraucher-Informations-Verordnung: Was bedeutet der Wegfall der Ampel? Wann wird die Totalrevision des Lebensmittelkennzeichnungsrecht gültig werden? Was folgt für Bioprodukte aus der Novellierung des deutschen Gesetzes (LFGB)? MEINE ANMELDUNG (Fax an 0761/702520 oder e-mail an hps@hpslex.de): Ja, ich melde mich hiermit verbindlich für den Tageslehrgang am Donnerstag, dem 25.11.2010, in Frankfurt an. Die Tagungsgebühr von EUR 260,--(zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) zahle ich nach Erhalt der Rechnung. Name/Firma: Straße/PLZ/Ort: Telefon/Fax/e-mail: Datum/Unterschrift: Bei jedem der Themenblöcke ist Zeit für Fragen und Diskussion. Was interessiert Sie besonders? Contact details: Hanspeter Schmidt, Rechtsanwalt am OLG Karlsruhe und LG Freiburg Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mediator Attorney-at-law at the Court of Appeals Karlsruhe and the Superior Court Freiburg (Germany), Certified Specialist for Administrative Law, Mediator Address: Sternwaldstraße 6a, D-79102 Freiburg im Breisgau, Germany Telephone: +49 (0)761 702542 Fax: +49 (0)761 702520 Mobile: +49 0171 5714437 E-mail: hps@hpslex.de |
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IFOAM - International Federation of Organic Agriculture | info@ifoam.org |
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